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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 861/1993

Die für das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Senegal über Entwicklungszusammenarbeit *1) gemäß seinem Art. 9 Abs. 1 erforderlichen Mitteilungen wurden am 7. Dezember 1992 bzw. 17. November 1993 abgegeben; das Abkommen tritt somit mit 1. Februar 1994 in Kraft.

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 122/1993 idF 239/1993

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 861/1993 · Stammfassung

Fassungen ab: 22.12.1993

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 861/1993

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