Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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III. Material und Ausrüstung

Material, Ausrüstungsgegenstände und Fahrzeuge, die zur Umsetzung der in genannten gemeinsamen Programme und Projekte nach Äthiopien gebracht werden, sind von sämtlichen Zollgebühren, Abgaben, Steuern und sonstigen Gebühren befreit.