V. Beilegung von Streitigkeiten
Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens werden auf diplomatischem Wege beigelegt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
V. Beilegung von Streitigkeiten
Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens werden auf diplomatischem Wege beigelegt.