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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 125/1995

Änderung
Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 11 in Verbindung mit § 45 Abs. 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1992 - ROG 1992, LGBl. Nr. 98, in der geltenden Fassung wird der mit Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 26. Jänner 1970, LGBl. Nr. 25, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 74/1970 verbindlich erklärte und durch die Verordnung LGBl. Nr. 93/1987 geänderte Entwicklungsplan “Die Stadt Salzburg und ihr Umland”, der als Regionalprogramm in Geltung steht, geändert wie folgt:

Die im Bereich der Gemeinde Puch bei Hallein nördlich der Autobahn A 10 und östlich der Salzach vorgenommene Festlegung einer immissionsfreien Zone wird aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.