In der durch orangefarbene Balken vorgenommenen, die Ortschaft Elixhausen erfassenden Festlegung eines Wohngebietes entfallen die beiden untersten (südlichen) Balken.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl Nr 93/1987
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 8 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1977, LGBl. Nr. 26, in der geltenden Fassung wird der mit Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 26. Jänner 1970, LGBl. Nr. 25, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 74/1970 verbindlich erklärte und gemäß § 24 Abs. 4 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1977 als Entwicklungsprogramm geltende Entwicklungsplan “Die Stadt Salzburg und ihr Umland” geändert wie folgt:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
