Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Republik Österreich stellt auf ihre Kosten für die Dauer von drei Jahren zur Verfügung:

a) sechs Lehrer, einschließlich des österreichischen technischen Direktors;

b) die für die Werkstätten der Schule benötigten Maschinen, Werkzeuge und technischen Einrichtungen, c. i. f. Bangkok (Entladehafen).