Artikel VIII
Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung und Durchführung dieses Zusatzabkommens werden auf diplomatischem Wege beigelegt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Artikel VIII
Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung und Durchführung dieses Zusatzabkommens werden auf diplomatischem Wege beigelegt.