Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Arbeitszeit darf nur innerhalb der in den und 12 des Arbeitszeitgesetzes, BGBl. Nr. 461/1968 (Anm.: Richtig: BGBl. Nr. 461/1969), in der jeweils geltenden

Fassung vorgegebenen Höchstgrenzen vereinbart werden.