. Die Arbeitszeit darf nur innerhalb der in den und 12 des Arbeitszeitgesetzes, BGBl. Nr. 461/1968 (Anm.: Richtig: BGBl. Nr. 461/1969), in der jeweils geltenden
Fassung vorgegebenen Höchstgrenzen vereinbart werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Arbeitszeit darf nur innerhalb der in den und 12 des Arbeitszeitgesetzes, BGBl. Nr. 461/1968 (Anm.: Richtig: BGBl. Nr. 461/1969), in der jeweils geltenden
Fassung vorgegebenen Höchstgrenzen vereinbart werden.