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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 243/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002), BGBl. I Nr. 102, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 34/2006, in Verbindung mit § 1 Abs. 3 VerpackVO 1996, BGBl. Nr. 648/1996, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 440/2001, wird kundgemacht:

Die Europäische Kommission hat am 8. Mai 2006 eine Entscheidung zur Änderung der Entscheidung 2001/171/EG zwecks Aufhebung der Frist für die Bedingungen, unter denen die in der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle festgelegten Schwermetallgrenzwerte nicht für Glasverpackungen gelten, beschlossen und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 125/43 vom 12. Mai 2006 unter der Nummer 2006/340/EG verlautbart.

In der genannten Entscheidung wird die Befristung der Ausnahme von den Schwermetallgrenzwerten für Glasverpackungen gestrichen. Mit dieser Bekanntmachung wird dies für verbindlich erklärt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 243/2006 · Stammfassungkundgemacht am 29.06.2006

Fassungen ab: 30.06.2006

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Veröffentlichung einer Entscheidung der Europäischen Kommission zur Änderung der Entscheidung 2001/171/EG

BGBl. II Nr. 243/2006

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.