Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist betraut:

1. hinsichtlich des , soweit sich dieser auf den des Besatzungsschädengesetzes bezieht, der Bundesminister für Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen;

2. hinsichtlich des , soweit sich dieser auf die und 25 des Besatzungsschädengesetzes bezieht, sowie des der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz;

3. hinsichtlich des , soweit sich dieser auf Bundesverwaltungsabgaben bezieht, der Bundeskanzler;

4. hinsichtlich aller übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen.