Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

ABSCHNITT III

Verfahren

. Über Ansprüche auf Entschädigung nach diesem Bundesgesetz entscheidet die Bundesentschädigungskommission nach dem Besatzungsschädengesetz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 194/2013.