. Kann das Ausmaß der behaupteten Nutz- oder Grundfläche eines bebauten Grundstückes weder bewiesen noch glaubhaft gemacht werden, so ist ein Zuschlag gemäß oder 3 nicht zu gewähren.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Kann das Ausmaß der behaupteten Nutz- oder Grundfläche eines bebauten Grundstückes weder bewiesen noch glaubhaft gemacht werden, so ist ein Zuschlag gemäß oder 3 nicht zu gewähren.