Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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B. Besondere Bestimmungen

Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

. Die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der RE bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen richtet sich nach dem Flächenwert und den Zu- und Abschlägen.