B. Besondere Bestimmungen
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
. Die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der RE bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen richtet sich nach dem Flächenwert und den Zu- und Abschlägen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
B. Besondere Bestimmungen
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
. Die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der RE bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen richtet sich nach dem Flächenwert und den Zu- und Abschlägen.