Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ABSCHNITT I

Anspruch

. Entschädigung ist für Vermögenschaften, Rechte und Interessen (Vermögenswerte) österreichischer Personen zu leisten, wenn diese Vermögenswerte bis zum 19. Dezember 1974 tschechoslowakischen Konfiskations-, Nationalisierungs- oder ähnlichen gesetzlichen Maßnahmen unterzogen worden sind.