Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verfahrens- und Geschäftsordnung

. Das Antragskomitee erlässt und veröffentlicht eine Verfahrens- und Geschäftsordnung, insbesondere über:

1. die erleichterten Beweisstandards;

2. ein einfaches und beschleunigtes internes Rechtsmittel im Forderungsverfahren;

3. die Zulassung von Beobachtern zu einzelnen Verfahrensabschnitten des Forderungsverfahrens unter Einhaltung strenger Vertraulichkeit.