Die in den Artikeln 2, 3 und 5 genannten Urkunden sind frei von Gebühren und sonstigen Abgaben auszustellen und für den Empfänger kostenlos zu übermitteln.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die in den Artikeln 2, 3 und 5 genannten Urkunden sind frei von Gebühren und sonstigen Abgaben auszustellen und für den Empfänger kostenlos zu übermitteln.