Aufgabenverteilung und Koordinierung
Jede Vertragspartei ist bestrebt sicherzustellen, daß die Energieeffizienzpolitiken zwischen allen ihren verantwortlichen Behörden koordiniert werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufgabenverteilung und Koordinierung
Jede Vertragspartei ist bestrebt sicherzustellen, daß die Energieeffizienzpolitiken zwischen allen ihren verantwortlichen Behörden koordiniert werden.