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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 398/2002

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2001, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass das neue Emblem der Latin American Integration Association ALADI, welches im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 398/2002 · Stammfassung

Fassungen ab: 06.11.2002

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. II Nr. 398/2002

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