Alle Rechtstexte

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: BGBl. II Nr. 184/2007

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2006, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das Emblem des Prinzen von Wales (ein Staatsemblem des Vereinigten Königreichs) Anwendung findet, welches im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 184/2007 · Stammfassungkundgemacht am 30.07.2007

Fassungen ab: 31.07.2007

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Emblem des Prinzen von Wales (ein Staatsemblem des Vereinigten Königreichs)

BGBl. II Nr. 184/2007

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.