4. Teil
Der Betrieb von Netzen
1. Hauptstück
Allgemeine Rechte und Pflichten der Netzbetreiber
Gewährung des Netzzuganges
. (Grundsatzbestimmung) Netzbetreiber sind durch die Ausführungsgesetze zu verpflichten, Netzzugangsberechtigten den Netzzugang zu den genehmigten Allgemeinen Bedingungen und bestimmten Systemnutzungsentgelten zu gewähren.
