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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. Teil

Der Betrieb von Netzen

1. Hauptstück

Allgemeine Rechte und Pflichten der Netzbetreiber

Gewährung des Netzzuganges

. (Grundsatzbestimmung) Netzbetreiber sind durch die Ausführungsgesetze zu verpflichten, Netzzugangsberechtigten den Netzzugang zu den genehmigten Allgemeinen Bedingungen und bestimmten Systemnutzungsentgelten zu gewähren.