4. Abschnitt
Wirksamere Unabhängigkeit des Übertragungsnetzbetreibers
Voraussetzungen
. In den Fällen, in denen das Übertragungsnetz am 3. September 2009 im Eigentum eines vertikal integrierten Elektrizitätsunternehmens gestanden hat, und Regelungen bestehen, die eindeutig eine wirksamere Unabhängigkeit des Übertragungsnetzbetreibers gewährleisten als die Bestimmungen zum unabhängigen Übertragungsnetzbetreiber ( bis ), besteht die Möglichkeit, die Entflechtungsvorschriften des nicht anzuwenden.
