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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 625/1996

. Der Bund leistet im Rahmen der elften Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation

1. zum für das Geschäftsjahr 1997 neu eingerichteten und von der Weltbank verwalteten Interimsfonds 30 Millionen Sonderziehungsrechte und

2. zur Internationalen Entwicklungsorganisation 45,46 Millionen Sonderziehungsrechte für die Geschäftsjahre 1998 und 1999.

. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 625/1996 · Stammfassung

Fassungen ab: 20.11.1996

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2

BGBl. Nr. 625/1996

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