Zulassungsvoraussetzungen bei eingeschränktem Berechtigungsumfang
. Zur Ausübung des Gewerbes der Elektrotechnik unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen entfällt bei den Voraussetzungen gemäß bis 4 die Notwendigkeit der Absolvierung des in Anlage 2 festgelegten Lehrgangs über sicherheitstechnisches Fachwissen für die Errichtung von Alarmanlagen, bei den Tätigkeiten gemäß bis 9 die Notwendigkeit einer entsprechenden Tätigkeit betreffend die Errichtung von Alarmanlagen.
