7. Abschnitt
Nichtverfügbarkeitsstatistik
. Für die Erstellung der Nichtverfügbarkeitsstatistik hat die E-Control die von ihr gemäß der E-EnLD-VO 2014, BGBl. II Nr. 152/2014, erhobenen Daten zu verwenden. .
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
7. Abschnitt
Nichtverfügbarkeitsstatistik
. Für die Erstellung der Nichtverfügbarkeitsstatistik hat die E-Control die von ihr gemäß der E-EnLD-VO 2014, BGBl. II Nr. 152/2014, erhobenen Daten zu verwenden. .