Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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In-Kraft-Treten

. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft. Es ist auf Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 verwirklicht werden.

(2) Die und 15 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2010 treten mit 1. August 2010 in Kraft.