Die Eisenbahnzufahrtsstraßen Nr. 612 in Pama und Nr. 617 Oggau in Donnerskirchen werden als Eisenbahnzufahrtsstraßen aufgelassen.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 94/2005
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 42 Abs. 4 des Burgenländischen Straßengesetzes 2005, LGBl. Nr. 79/2005, wird verordnet:
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Ziffer 7 des Abschnittes A und die Ziffer 3 des Abschnittes B der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Oktober 1934, betreffend die Erklärung von Straßen als Eisenbahnzufahrtsstraßen, LGBl. II Nr. 3/1934, zuletzt geändert mit Verordnung LGBl. Nr. 27/2005, außer Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
