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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 94/2005

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 42 Abs. 4 des Burgenländischen Straßengesetzes 2005, LGBl. Nr. 79/2005, wird verordnet:

Die Eisenbahnzufahrtsstraßen Nr. 612 in Pama und Nr. 617 Oggau in Donnerskirchen werden als Eisenbahnzufahrtsstraßen aufgelassen.

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Ziffer 7 des Abschnittes A und die Ziffer 3 des Abschnittes B der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Oktober 1934, betreffend die Erklärung von Straßen als Eisenbahnzufahrtsstraßen, LGBl. II Nr. 3/1934, zuletzt geändert mit Verordnung LGBl. Nr. 27/2005, außer Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.