Die Eisenbahnzufahrtsstraßen Nr. 631 in Oberpullendorf, Nr. 641 in Strem, Nr. 642 in Urbersdorf und in Rattersdorf-Liebing werden als Eisenbahnzufahrtsstraßen aufgelassen.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 63/2012
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 42 Abs. 4 des Burgenländischen Straßengesetzes 2005, LGBl. Nr. 79, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 20/2007, wird verordnet:
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Ziffern 7 und 9 des Abschnittes D und die Ziffern 1 und 2 des Abschnittes F der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Oktober 1934, betreffend die Erklärung von Straßen als Eisenbahnzufahrtsstraßen, LGBl. II Nr. 3/1934, zuletzt geändert mit Verordnung LGBl. Nr. 94/2005, außer Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
