Die Eisenbahnzufahrtsstraßen Nr. 610 in Neudorf, Nr. 636 in Hannersdorf, Nr. 639 in Oberschützen und Nr. 640 in Oberschützen werden als Eisenbahnzufahrtsstraßen aufgelassen.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 8/2005
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Abs. 3 des Straßenverwaltungsgesetzes vom 15. Jänner 1926 in der Fassung des LGBl. Nr. 41 wird verordnet:
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Ziffer 5 des Abschnittes A und die Ziffern 4, 8 und 9 des Abschnittes E der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Oktober 1934, betreffend die Erklärung von Straßen als Eisenbahnzufahrtsstraßen, LGBl. II Nr. 3/1934, zuletzt geändert mit Verordnung LGBl. Nr. 60/2003, außer Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
