Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens tritt die österreichisch-ungarische Protokollarvereinbarung vom 30. Juni 1930 betreffend die Regelung des Eisenbahnverkehres über das Gebiet der Stadt Sopron und Umgebung außer Kraft.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens tritt die österreichisch-ungarische Protokollarvereinbarung vom 30. Juni 1930 betreffend die Regelung des Eisenbahnverkehres über das Gebiet der Stadt Sopron und Umgebung außer Kraft.