Grenzabfertigung
Die Grenzabfertigung () wird von den zuständigen Organen jedes der beiden Vertragsstaaten auf eigenem Staatsgebiet vorgenommen.
Beachte: Diese Bestimmung wird durch die Anwendung des Schengen-Besitzstands
überlagert.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Grenzabfertigung
Die Grenzabfertigung () wird von den zuständigen Organen jedes der beiden Vertragsstaaten auf eigenem Staatsgebiet vorgenommen.
Beachte: Diese Bestimmung wird durch die Anwendung des Schengen-Besitzstands
überlagert.