Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Grenzabfertigung

Die Grenzabfertigung () wird von den zuständigen Organen jedes der beiden Vertragsstaaten auf eigenem Staatsgebiet vorgenommen.

Beachte: Diese Bestimmung wird durch die Anwendung des Schengen-Besitzstands

überlagert.