Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abgabenfreiheit für Vereinbarungen

Die auf Grund dieses Abkommens abzuschließenden Vereinbarungen genießen in beiden Vertragsstaaten Abgabenfreiheit.

Beachte: Die Bezeichnungen „Slowakische Republik'' bzw. „slowakisch'' treten

an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik'',

„Tschechoslowakische Sozialistische Republik'', „CSSR'',

„Tschechische und Slowakische Föderative Republik'' oder „CSFR''

bzw. „tschechoslowakisch''.