1. Teil
Beförderung von Personen
1. Hauptstück
Fahrgastrechte nach der Verordnung (EU) 2021/782
Anwendungsbereich
. Die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, ABl. Nr. L 172 vom 17.05.2021 S. 1, sind auf Beförderungen von Fahrgästen durch Eisenbahnverkehrsunternehmen auf Hauptbahnen und vernetzten Nebenbahnen anzuwenden.
