Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stadt- und Vorortverkehr

. Stadt- und Vorortverkehr ist jener Verkehr, der den Verkehrsbedarf eines Stadtgebietes oder eines Ballungsraumes sowie den Verkehrsbedarf zwischen einem Stadtgebiet oder Ballungsraum und dem Umland deckt.