Schutz vor nicht zumutbarer Konkurrenzierung
. Während der Konzessionsdauer darf niemandem gestattet werden, andere Eisenbahnen zu errichten, die eine dem Konzessionsinhaber nicht zumutbare Konkurrenzierung bedeuten würden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Schutz vor nicht zumutbarer Konkurrenzierung
. Während der Konzessionsdauer darf niemandem gestattet werden, andere Eisenbahnen zu errichten, die eine dem Konzessionsinhaber nicht zumutbare Konkurrenzierung bedeuten würden.