Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erlöschen der Verkehrskonzession

. Die Verkehrskonzession erlischt:

1. bei Nichteinhaltung der festgesetzten Verkehrseröffnungsfrist;

2. durch Entziehung der Verkehrskonzession;

3. mit dem Tod oder sonstigem Erlöschen der Rechtspersönlichkeit des Inhabers der Verkehrskonzession.