Verkehrseröffnung
. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen hat der Behörde die Eröffnung des Verkehrs auf Haupt- oder vernetzten Nebenbahnen anzuzeigen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verkehrseröffnung
. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen hat der Behörde die Eröffnung des Verkehrs auf Haupt- oder vernetzten Nebenbahnen anzuzeigen.