9. Teil
Triebfahrzeugführer
1. Hauptstück
Allgemeines
Triebfahrzeugführer
. Ein Triebfahrzeugführer im Sinne dieses Gesetzesteiles ist, wer Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
9. Teil
Triebfahrzeugführer
1. Hauptstück
Allgemeines
Triebfahrzeugführer
. Ein Triebfahrzeugführer im Sinne dieses Gesetzesteiles ist, wer Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis ist.