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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 49/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Die Landeshauptfrau von Niederösterreich hat am 11. Juli 2017 aufgrund des § 99 Abs. 5 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975 in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2016, verordnet:

Verordnung über Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen im Land Niederösterreich 2017

Wildbach- und Lawineneinzugsgebiete

Als Einzugsgebiete von Wildbächen und Lawinen im Land Niederösterreich im Sinne des § 99 Abs. 3 und 4 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975 in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2016, werden die in der Anlage zu dieser Verordnung enthaltenen Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen festgelegt.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich dieser Verordnung umfasst das Land Niederösterreich.

Schlussbestimmung

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen im Land Niederösterreich, LGBl. 6850/9, außer Kraft.

Anlage 1

Verzeichnis der Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawienen

(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert)

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.