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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 49/1935

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

Die derzeit zum Gebiete der Ortsgemeinde Eisenzicken gehörigen, im bücherlichen Eigentum von Insassen der Ortsgemeinde Spitzzicken stehenden Trennstücke 26 bis 54 der Parzelle 1119 werden dem Ortsgemeindegebiete Spitzzicken einverleibt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.