Mit 7. Dezember 2005 sind alle in den Vereinigten Staaten am 30. Juni 2001 anhängigen Klagen gegen Österreich oder gegen österreichische Unternehmen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Zeit des Nationalsozialismus oder dem Zweiten Weltkrieg ergeben, abgewiesen.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. I Nr. 145/2005
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 44 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Einrichtung eines Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus und über Restitutionsmaßnahmen (Entschädigungsfondsgesetz), BGBl. I Nr. 12/2001 idgF, wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. I Nr. 145/2005 · Stammfassungkundgemacht am 14.12.2005
Fassungen ab: 15.12.2005
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
Eintreten des Rechtsfriedens vor amerikanischen Gerichten im Sinn des Entschädigungsfondsgesetzes
BGBl. I Nr. 145/2005 ↗In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.
