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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. I Nr. 145/2005

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 44 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Einrichtung eines Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus und über Restitutionsmaßnahmen (Entschädigungsfondsgesetz), BGBl. I Nr. 12/2001 idgF, wird kundgemacht:

Mit 7. Dezember 2005 sind alle in den Vereinigten Staaten am 30. Juni 2001 anhängigen Klagen gegen Österreich oder gegen österreichische Unternehmen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Zeit des Nationalsozialismus oder dem Zweiten Weltkrieg ergeben, abgewiesen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. I Nr. 145/2005 · Stammfassungkundgemacht am 14.12.2005

Fassungen ab: 15.12.2005

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Eintreten des Rechtsfriedens vor amerikanischen Gerichten im Sinn des Entschädigungsfondsgesetzes

BGBl. I Nr. 145/2005

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.