Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN IM AMTSSITZBEREICH

Die Republik Österreich trifft entsprechende Maßnahmen, um die Versorgung des Amtssitzes mit den notwendigen öffentlichen Leistungen zu angemessenen Bedingungen zu gewährleisten.