Funktionsperiode
. Die Mitglieder werden für die Dauer von vier Jahren, der Vorsitzende wird jeweils für zwei Jahre bestellt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitgliedes ist ein Nachfolger für den Rest der Funktionsperiode zu bestellen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Funktionsperiode
. Die Mitglieder werden für die Dauer von vier Jahren, der Vorsitzende wird jeweils für zwei Jahre bestellt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitgliedes ist ein Nachfolger für den Rest der Funktionsperiode zu bestellen.