Alle Rechtstexte

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. Nr. 33/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 13 Abs. 3 des Steiermärkischen Bauproduktegesetzes, LGBl. Nr. 61/1995, wird verordnet:

Beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung wird eine Zertifizierungsstelle für Bauprodukte zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Steiermärkischen Bauproduktegesetz eingerichtet.

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 31. Mai 2000, in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.