Beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung wird eine Zertifizierungsstelle für Bauprodukte zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Steiermärkischen Bauproduktegesetz eingerichtet.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl. Nr. 33/2000
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 13 Abs. 3 des Steiermärkischen Bauproduktegesetzes, LGBl. Nr. 61/1995, wird verordnet:
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 31. Mai 2000, in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
