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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. Nr. 46/2018

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 8a des Steiermärkischen Feuerwehrgesetzes, LGBl. Nr. 13/2012, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 39/2018, wird verordnet:

An der Technischen Universität Graz wird eine Freiwillige Feuerwehr gemäß dem 1a. Abschnitt des Steiermärkischen Feuerwehrgesetzes eingerichtet.

Diese Freiwillige Feuerwehr erlangt mit 4. Mai 2018 die Rechtspersönlichkeit einer Körperschaft öffentlichen Rechts und führt die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr der Technischen Universität Graz“.

Diese Verordnung tritt mit 4. Mai 2018 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.