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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. Nr. 67/2018

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 8a des Steiermärkischen Feuerwehrgesetzes, LGBl. Nr. 13/2012, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 39/2018, wird verordnet:

An der Karl-Franzens-Universität Graz wird eine Freiwillige Feuerwehr gemäß dem 1a. Abschnitt des Steiermärkischen Feuerwehrgesetz eingerichtet.

Diese Freiwillige Feuerwehr erlangt mit dem Beginn des 9. August 2018 die Rechtspersönlichkeit einer Körperschaft öffentlichen Rechts und führt die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr der Universität Graz“.

Diese Verordnung tritt am 22. August 2018 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.