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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 86/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 112 Abs 2 der Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994, BGBl Nr 194, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 7. November 1996 über die Einrichtung, Ausstattung und Betriebsführung von Gastgewerbebetrieben, LGBl Nr 93, wird aufgehoben.

Diese Verordnung tritt mit 29. Oktober 2016 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.