Die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 7. November 1996 über die Einrichtung, Ausstattung und Betriebsführung von Gastgewerbebetrieben, LGBl Nr 93, wird aufgehoben.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl Nr 86/2016
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 112 Abs 2 der Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994, BGBl Nr 194, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Diese Verordnung tritt mit 29. Oktober 2016 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
