Die Modellfunktionen und die Zuordnung der Modellstellen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Gehaltsklassen sind in der Anlage dargestellt.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 53/2024
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 58 Abs. 5 des Gemeindeangestelltengesetzes 2005, LGBl.Nr. 19/2005, und § 71d Abs. 5 des Gemeindeangestelltengesetzes 2005, LGBl.Nr. 19/2005, in der Fassung LGBl.Nr. 37/2024, wird verordnet:
(1) Diese Verordnung tritt am 1. September 2024 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt der Einreihungsplan, LGBl.Nr. 45/2023, außer Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
