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Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 53/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 58 Abs. 5 des Gemeindeangestelltengesetzes 2005, LGBl.Nr. 19/2005, und § 71d Abs. 5 des Gemeindeangestelltengesetzes 2005, LGBl.Nr. 19/2005, in der Fassung LGBl.Nr. 37/2024, wird verordnet:

Die Modellfunktionen und die Zuordnung der Modellstellen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Gehaltsklassen sind in der Anlage dargestellt.

(1) Diese Verordnung tritt am 1. September 2024 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt der Einreihungsplan, LGBl.Nr. 45/2023, außer Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.