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Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 66/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 82 des Landesbedienstetengesetzes 2000, LGBl.Nr. 50/2000, in der Fassung LGBl.Nr. 35/2013, Nr. 65/2019, Nr. 35/2023 und Nr. 37/2024, in Verbindung mit § 64 Abs. 5 des Landesbedienstetengesetzes 2000, LGBl.Nr. 50/2000, in der Fassung LGBl.Nr. 35/2013, Nr. 49/2015 und Nr. 65/2019, wird verordnet:

Die Modellfunktionen und die Zuordnung der Modellstellen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Gehaltsklassen sind in der Anlage dargestellt.

(1) Diese Verordnung tritt am 1. November 2024 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt der Einreihungsplan für Krankenanstalten des Landes, ABl.Nr. 26/2018, außer Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.