Die Modellfunktionen und die Zuordnung der Modellstellen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Gehaltsklassen sind in der Anlage dargestellt.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 66/2024
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 82 des Landesbedienstetengesetzes 2000, LGBl.Nr. 50/2000, in der Fassung LGBl.Nr. 35/2013, Nr. 65/2019, Nr. 35/2023 und Nr. 37/2024, in Verbindung mit § 64 Abs. 5 des Landesbedienstetengesetzes 2000, LGBl.Nr. 50/2000, in der Fassung LGBl.Nr. 35/2013, Nr. 49/2015 und Nr. 65/2019, wird verordnet:
(1) Diese Verordnung tritt am 1. November 2024 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt der Einreihungsplan für Krankenanstalten des Landes, ABl.Nr. 26/2018, außer Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
