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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 92/2023

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993, LGBl. Nr. 25/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 75/2022, wird verordnet:

Anpassung der Einkommensgrenzen

Die in Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 festgesetzten Beträge werden wie folgt angepasst:

Beträge laut Stmk. WFG 1993

Beträge nach Index-Anpassung

30.000 Euro

49.600 Euro

34.000 Euro

56.300 Euro

4.000 Euro

6.570 Euro

800 Euro

1.310 Euro

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30. September 2023, in Kraft.

Außerkrafttreten

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Einkommensgrenzenverordnung 2019, LGBl. Nr. 76/2019, außer Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.