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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 438/1972

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens sind folgende weitere Staaten dem Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung samt dessen Anlagen A, B und C (BGBl. Nr. 1/1963, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 316/1967) beigetreten:

Staaten: Tag der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Australien 4. Dezember 1967

Rumänien 26. März 1968

Island 8. Dezember 1970

Südafrika 28. September 1971

Tunesien 21. April 1972

Algerien 5. September 1972

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 438/1972 · Stammfassung

Fassungen ab: 08.12.1972

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 438/1972

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